Das Erstgespräch dient dem
gegenseitigen Kennenlernen, da die Therapiebeziehung für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen Ihre Beweggründe und Erwartungen.
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich
verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG).