Die Beziehung zwischen Ihnen als Patientin/Patient und mir als Therapeutin ist für den Behandlungserfolg von großer
Bedeutung. Das Erstgespräch dient daher vor allem dem
gegenseitigen Kennenlernen. Im Mittelpunkt stehen dabei Ihre Beweggründe für eine Therapie und Ihre
Motivation und Erwartung. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer
gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG).