Praxis

Erstgespräch

Die Beziehung zwischen Ihnen als Patientin/Patient und mir als Therapeutin ist für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung.  Das Erstgespräch dient daher vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Mittelpunkt stehen dabei Ihre Beweggründe für eine Therapie und Ihre Motivation und Erwartung. Das Erstgespräch ist unverbindlich. 

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG).

Kostenzuschuss

Sie können die Honorarrechnungen bei Ihrer Kasse einreichen. Diese leistet Kostenzuschüsse für Psychotherapie.

Terminabsage

Die Terminabsage (Anruf oder Sprachnachricht) ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Eine Absage zu einem späteren Zeitpunkt wird verrechnet, da diese Zeit für Sie reserviert war.