Praxis

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, da die Therapiebeziehung für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen Ihre Beweggründe für eine Therapie und Ihre Erwartung. Das Erstgespräch ist unverbindlich. 

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG).

Kostenzuschuss

Sie können die Honorarrechnungen bei Ihrer Kasse einreichen. Diese leistet Kostenzuschüsse für Psychotherapie.

Terminabsage

Die Terminabsage (Anruf oder Sprachnachricht) ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Eine Absage zu einem späteren Zeitpunkt wird verrechnet, da diese Zeit für Sie reserviert war.