Das Erstgespräch dient dem
gegenseitigen Kennenlernen, da die Therapiebeziehung für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen Ihre Beweggründe für eine Therapie und Ihre Erwartung. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer
gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG).